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3G und/oder 2G ist ungesetzlich, hohe Strafen wegen Konflikte mit der DSGVO und dem Arbeitsrecht sind zu erwarten

 

Ein Schreiben für deinen Arbeitsgeber zur Information, bitte auch an die WKO, AK, Gewerkschaft und andere Berufsvereinigungen senden:

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Generell finde ich es gut, wenn wir Unternehmer und Arbeitnehmer von kompetenten Menschen über neue Gesetze und Verordnungen informiert werden. Ich fände es allerdings auch gut, wenn sie als neutrale Stelle im Auftrag ihrer Mitglieder auch über die andere Seite der Medaille berichten würden.

Hier ein Link zum Thema 3G und Konflikte mit der DSGVO und dem Arbeitsrecht, also dem Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter. Die Verordnung betrifft ja nur das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Staat.

 

Link zum Video von RE Forsthuber und Partner zur rechtlichen Situation

 

Darüber hinaus macht sich jeder der AMTSANMAßUNG schuldig, der Gesundheitszeugnisse einsehen will, dies ist nämlich nur hoheitlich tätigen Personen, und da nur den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes, vorbehalten. Hier der Link zum Österreichischen Rechts Information System – RIS – und zu einem OGH Urteil aus 1979 und 1992.

 

Link zum RIS und §314 StGb – Amtsanmaßung

 

Hier wird es von dieser Seite große Probleme für all jene Arbeitgeber geben, die diese Verordnung, auch aufgrund der Berichterstattung, umsetzen.

Allein in Vorarlberg kenne ich über einhundert Personen, die bei jedem Verstoß ohne zu Zögern eine Strafanzeige erstatten werden.

Also, informieren sie bitte ihre Mitglieder auch darüber, dass bei Umsetzung der Verordnung zu 3G oder sogar 2G (hier kommt dann noch die Diskriminierung und Verletzung der Europäischen Menschenrechtscharta dazu) diese mit sehr hohen Strafen zu rechnen haben werden.

Wie heißt es so schön in der Verordnung: Die Arbeitgeber sind ERMÄCHTIGT, die geforderten Daten ab zu fragen. ERMÄCHTIGT heißt, ich darf etwas auf eigene Rechnung und GEFAHR tun, hafte also in vollem Umfang für mein Handeln, auch mit meinem Privatvermögen. Im Gegensatz zu dem, der mich ermächtigt hat, dieser geht hier straffrei aus und es sind auch keine Regressansprüche möglich. 

Für Sie gilt: Ein Mensch macht sich nicht nur mit dem schuldig, was er tut, sondern erst recht auch mit dem, was er nicht tut!

Ich bitte sie eindringlich, sich dahingehend zu informieren. Mit Erhalt dieses Mails können sie sich nicht mehr damit rechtfertigen, dass sie das alles nicht gewusst haben wollen. 

“Kopieren und verteilen, hier dein Name einsetzen”

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