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Volksbegehren

Volksbegehren zur Erhebung der "ERKRANKTEN an COVID-19"

Informationen und Downloads zum aktuellen Volksbegehren

Gemäß Art. 57 der Verfassung des Bundeslandes Vorarlberg ist es möglich, ein Volksbegehren durchzuführen. Die Mindestanzahl der Unterschriften für die Bearbeitung des Volksbegehrens durch die Landesregierung liegt bei 5000.
 
Sie finden hier folgende Dokumente zum Download:

1.) Das “Schreiben an alle Abgeordneten des Vorarlberger Landtages.pdf” von RA. Dietrich im Namen des Initiators Steffen Löhnitz

2.) Das “Volksbegehren.pdf” indem eine Klarstellung zur rechtlichen Situation zu finden ist.

3.) “Unterschriftenformular.pdf” zur Untersützung des Volksbegehrens. Dies kann per Post oder gescannt per Mail an RA. Dietrich übermittelt werden.

ACHTUNG beim Ausfüllen der Wahlberechtigung auf dem Unterschriftenformular !!

Als Wahlberechtigter Vorarlberger muss das “JA” zu sehen sein

Nicht Wahlberechtigte können das Volksbegehen auch unterstützen – allerdings muss das “NEIN” zu sehen sein