Volksbegehren zur Erhebung der "ERKRANKTEN an COVID-19"
Informationen und Downloads zum aktuellen Volksbegehren
Gemäß Art. 57 der Verfassung des Bundeslandes Vorarlberg ist es möglich, ein Volksbegehren durchzuführen. Die Mindestanzahl der Unterschriften für die Bearbeitung des Volksbegehrens durch die Landesregierung liegt bei 5000.